Abstrakt
Telemetrische Fernüberwachung von Herzgeräten. Ist die Zukunft der Medizin eine Haftungsfalle für den Arzt?
Hendrik Schneider und Martina OrruZiele Die telemetrische Fernüberwachung von Herzschrittmachern und implantierten Defibrillatoren stellt einen bedeutenden medizintechnischen Fortschritt und eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung dar. Für den nachbetreuenden Kardiologen ergeben sich daraus jedoch auch Haftungsrisiken, die er kennen und berücksichtigen sollte. Dieser Artikel stellt die Gründe und Grenzen dieser Haftung sowie der Verantwortung des behandelnden Kardiologen dar. Der Kardiologe ist sich seiner Risiken bewusst und wird beraten, wie er diese vermeiden kann. Methoden Die Rechtslage wird aus der Perspektive der kontinentaleuropäischen Rechtstradition, nämlich aus deutscher und italienischer Sicht, untersucht. Die Autoren untersuchen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Aspekte und zeigen, mit welchen Vereinbarungen und Patienteninformationen die Haftungsrisiken für den Kardiologen minimiert werden können. Ergebnisse Der Artikel klärt, ob Alarme nur während der Sprechstunde ausgewertet werden müssen und welche Konsequenzen sich ergeben, wenn eine Datenübertragung nicht erfolgt oder der Kardiologe die Daten nicht empfangen kann. Darüber hinaus werden die Mitwirkungspflichten des Patienten bei den einzelnen Produkten und die Bedeutung eines Aufklärungsgesprächs mit dem Arzt erläutert. Schlussfolgerungen Obwohl die medizinische Seite, einschließlich der Patientenzufriedenheit und der wirtschaftlichen Aspekte, international gut abgesichert ist, hat die juristische Fachliteratur das Problem noch nicht ausreichend behandelt. Es ist jedoch kein „Telemetriegesetz“ erforderlich, die rechtlichen Probleme können im Rahmen der etablierten Haftungs- und Verantwortungskategorie und der Begriffe „Verletzung der Sorgfaltspflicht“/„Imperizia“ gelöst werden. Das folgende Dokument skizziert die SOP, an die sich ein Arzt halten muss, um eine Haftung zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Patienten von der telemetrischen Fernüberwachung profitieren.